Städtebau und Bauleitplanung

Aktuelle Projekte der Abteilung

Gemeinde Kreuzau - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. E18 Schneidhausen

Auf dem gesamten Firmenareal plant die Firma Hoesch eine städtebauliche Neuordnung und Umstrukturierung. Dabei spielen die Leitlinien des „ältesten existierenden Industriestandort auf dem europäischen Festland“ mit dem historischen Stammhaus (1742), der Roten Villa und dem historischen Park eine große und zentrale Rolle. 

Der ursprüngliche Betriebsstandort aus dem Jahre 1742 steht im räumlichen Zusammenhang mit der sog. „Roten Villa“ mit ihren Nebengebäuden und dem historisch angelegten Park aus dem 18. Jahrhundert. Die einzelnen Elemente spiegeln die Kulturlandschaft der mittleren Ruraue wider. Die Planungen der Bebauungsplan-Änderung sollen eine vollständige Verbindung zwischen der historischen Bebauung (Stammhaus) und der Roten Villa herstellen.

Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung des HOESCH Areals als sehr positiv zu bewerten und zu begrüßen. Die derzeitige „gewerbegebietstypische“ Nutzung mit den industriegeprägten Bauwerken und deren Größenordnungen stellt keinerlei qualitativen („öffentlichen“) Charakter dar. Schneidhausen erfährt somit eine Restrukturierung. 

Diese städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sind für den Bestandsbetrieb von besonderer Bedeutung. Ziel ist es, dass an diesem traditionsreichen Areal auf Grund seiner besonderen Bedeutung, der vorhandene Ort zu einer neuen Siedlungseinheit entwickelt wird. Die Maßnahmen bieten sich in unmittelbarer Nähe des Rur-Ufer-Radweges und nur in 10 Fußminuten entfernt vom Bahnhof und Zentrum der Gemeinde Kreuzau an.

AuftraggeberHOESCH Design GmbH
Zeitraumab 2021
Größe Plangebietca. 2,6 ha
PlanungszieleDie 2. Änderung des Bebauungsplans E18 „Schneidhausen“ ist Teil einer städtebaulichen Gesamtkonzeption, die auf dem gesamten Hoesch-Areal in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Dieser Bebauungsplan überplant im Wesentlichen den bisherigen Mitarbeiter- und Besucher-Parkplatz sowie den historischen Park auf dem Firmengelände. Dadurch, dass im Geltungsbereich zu großen Teilen bereits Planungsrecht für ein GI-Gebiet besteht und das Gelände bis auf den Parkplatz aktuell unbebaut ist, soll dieser Bebauungsplan als erstes aufgestellt werden.

Das vorgeprägte Firmen-Areal bietet sich für eine gemischte Siedlungsentwicklung an, weil die Flächen unmittelbar an den vorhandenen Siedlungsraum von Kreuzau anschließen und es sich um eine angemessene Nachfolgenutzung und Erweiterung eines sonst brachfallenden Betriebsstandorts handelt. Besonders im Bereich der ehemaligen Produktionshallen werden weitreichende Entsiegelungen stattfinden, indem Raum für nachhaltiges Wohnen umgesetzt wird.

Dabei soll das Thema Nachhaltigkeit zum zentralen Element der verschiedenen Maßnahmen auf dem heutigen Betriebsgelände werden. Durch einen Neubau für die Verwaltung innerhalb des Geltungsbereichs der 2. Änderung des BPlans E18 soll ein modernes und nachhaltiges Gebäude entstehen. Mit der Neustrukturierung sollen zukunftsweisende Arbeitsplätze gesichert, aber auch neue zusätzliche Arbeitsplätze durch die Neuansiedlungen geschaffen werden.

Im Rahmen der 2. Änderung des BPlans E18 wird vor allen Dingen der Straßenraum von Schneidhausen positiv beeinflusst, indem der öffentliche Raum durch eine neue Bebauung gegliedert wird. Das im Geltungsbereich angedachte Mischgebiet stellt dazu eine Pufferzone zwischen der noch westlich angrenzenden Gewerbenutzung zu dem südöstlich anschließenden Wohnquartier dar.   

Verfahrenswegbeschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB (mit 2 Beteiligungsrunden und Anwendung der Eingriffsregelung)