Ortsgemeinde Manderscheid - Bebauungsplan Manderscheiderhof
AuftraggeberOrtsgemeinde Manderscheid
Zeitraum2022-2024
Größe Plangebiet0,8 ha
PlanungszieleDie Ortsgemeinde Manderscheid beabsichtigt, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die Schaffung von Bauland im Ortsteil Manderscheiderhof.
Im Moment besteht keine Möglichkeit einer Bebauung in der Ortsgemeinde, da es sich bei dem Ortsteil Manderscheiderhof um eine kleine gewachsene Siedlung handelt, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zu zuordnen ist und für Flächen im Bebauungszusammenhang (z.B. „Baulücken“ im Ortsteil Manderscheid) keine Einigung erzielt werden konnte, um Bauland entwickeln zu können.
Die neuen Baugrundstücke werden unter Auflage einer Bauverpflichtung vermarktet, so dass innerhalb von 5 Jahren eine Bebauung auf dem jeweiligen Grundstück realisiert werden muss. Ein entsprechender Hinweis ist im Textteil des Bebauungsplans enthalten.
Im Parallelverfahren zum geplanten Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan fortgeschrieben.
VerfahrenswegRegelverfahren inkl. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren