Städtebau und Bauleitplanung

Aktuelle Projekte der Abteilung

Stadt Bad Münstereifel - 4. Änd. BP 5b im Bereich des Sportplatzes

Die Fläche des Sportplatzes Bad Münstereifel ist durch die Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 und ihre Folgen stark betroffen: Die Aschefläche nebst Unterbau und Nebeneinrichtungen (u. a. Aschenlaufbahn, Sprunggrube, Kugelstoßfläche) wurden stark zerstört bzw. sind abgängig. Das ebenfalls auf der Fläche befindliche und deutlich höher gelegene Umkleidegebäude hat keine flutbedingten Schäden genommen, befindet sich aber in einem maroden Zustand.

Ziel der Stadt ist es nun, diese Sportplatzfläche zukunftsfähig und nachhaltig wieder herzustellen.

Geplant ist – in gleicher Höhenlage wie zuvor - ein gegen zukünftige Hochwasser widerstandsfähigerer und nachhaltigerer Naturrasenplatz nebst u.a. widerstandsfähiger Tartanbahn (anstatt Aschefläche), Weitsprunganlage, Hochsprunganlage, Kugelstoßfläche, etc. Die Sportplatzfläche selbst soll eingezäunt werden, wobei eine Gummipufferung die Geräusche der ggf. auftreffenden Sportgeräte dämpfen soll, und es soll ein Ballfangzaun aufgestellt werden. Bereits 2020 wurde ein Antrag auf Förderung eines neuen Sportplatzgebäudes (sog. „SportCUBE“) im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspaketes „Sportstätten“ bewilligt. Geplant ist neben Umkleiden auch eine kleine multifunktionale Mehrzweckhalle von rd. 18 m x 18 m mit variablem Multi-Court von 10 m x 15 m, die zur Ausübung mehrerer Sportarten geeignet ist. Die dazu erforderlichen Stellplätze werden im unmittelbaren Umfeld angeordnet. Dieser Bereich soll nicht eingezäunt werden. Besonderes Augenmerk liegt darauf, dass durch das neue Gebäude, in Verbindung mit dem neuen Rasenplatz zzgl. Nebeneinrichtungen, den aktuellen Anforderungen Rechnung getragen und auch ein intensiver und zukunftsfähiger Schulsport ermöglicht werden soll. Dies ist schon deshalb notwendig, da z. B. am St. Michael-Gymnasium künftig wieder ein Sportabitur möglich sein wird. Ebenso wird die Anlage bereits mindestens seit Ende der 1950er Jahre durch die Rechtspflegeschule des Landes NRW als Sportplatz genutzt wie auch durch diverse Vereine.

AuftraggeberStadt Bad Münstereifel
Zeitraum2022-2024
Größe Plangebietca. 2,1 ha
PlanungszieleDer im Jahr 1983 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 5 b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ (Bereich Flaches Feld/Steinsmühle) hat im Geltungsbereich dieser Änderung aus damaliger Sicht dringend benötigte Erweiterungsflächen für den Friedhof östlich der Erft geschaffen. Es war geplant bzw. angedacht, den Sportplatz perspektivisch ins Goldene Tal zu verlegen. Somit wurde die als Sportplatz genutzte Fläche im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ festgesetzt.

Damals wie auch heute, rd. 40 Jahre später, stellt der wirksame Flächennutzungsplan die Fläche des Sportplatzes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar.

Entgegen der Einschätzung 1983 wurden die Erweiterungsflächen für den Friedhof nie in Anspruch genommen, bis zur Flutkatastrophe vom 14.07.2021 wurde der Bereich weiterhin als Sportplatz betrieben und genutzt.

Ziel der Stadt ist es nun, die Sportplatzfläche nach der Zerstörung durch die Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 zukunftsfähig und nachhaltig wieder herzustellen.

Auf Grundlage der aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5 b aus dem Jahr 1983 ist die umfangreiche Herrichtung der Fläche nebst Neubau des Gebäudes in vergrößerter Ausführung nicht möglich. Hier wäre, nach erfolgter Rücksprache mit dem Kreis Euskirchen als zuständige Baugenehmigungsbehörde, das bestehende Planungsrecht entsprechend anzupassen.

Insofern soll, da der Flächennutzungsplan bereits die notwendige Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sportplatz“ darstellt, der Bebauungsplan Nr. 5 b einer 4. Änderung unterzogen werden. Geplant ist die Wiederherstellung und Neuausrichtung der Anlage durch konkretisierende Festsetzungen rechtssicher zu ermöglichen.

Verfahrenswegbeschleunigtes Verfahren gem. §13 a BauGB mit zwei Beteiligungsrunden