Gemeinde Kreuzau - Bebauungsplan Nr. E31 ALDI-Erw. u. Drogeriemarkt Kreuzau
Entsprechende Bauvoranfragen wurden bereits Anfang 2022 beim Kreis Düren gestellt. Da durch die geplanten Baukörper die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten werden, ist für die Vorhaben der Bebauungsplan zu ändern. Dabei soll zugleich das Planungsrecht auf aktuelle Rechtsgrundlagen umgestellt und das Überschwemmungsgebiet des Drover Bachs im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt werden. An der Festsetzung eines Mischgebiets kann im vorliegenden Fall aufgrund einer städtebaulichen Atypik und der Lage im zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde Kreuzau festgehalten werden.
Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die ALDI-Filiale zu modernisieren und damit den seit über 30 Jahren vorhandenen Standort in Kreuzau zu sichern und der Gemeinde Kreuzau einen Standort für einen Drogeriemarkt zu schaffen. Bisher gibt es, seit Schließung der „Schlecker“-Märkte, gemeindeweit keinen Drogeriemarkt.
- Lage im Überschwemmungsgebiet
- Planung für großflächigen Einzelhandel
- städtebauliche Atypik
- Lage im zentralen Versorgungsbereich
- Aufstellung des Bebauungsplans mit Textteilen und Planzeichnung (Abt. Städtebau)
- Ausarbeitung der erforderlichen umweltplanerischen Fachbeiträge (Abt. Umweltplanung)
- Begleitung verkehrstechnischer Fragestellungen (Abt. Tiefbau)
- Vorhabensplanung ALDI-Neubau und Drogerie (Abt. Hochbau)