Ortsgemeinde Manderscheid - Aufstellung Bebauungsplan Manderscheiderhof
Die Ortsgemeinde Manderscheid beabsichtigt, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die Schaffung von Bauland im Ortsteil Manderscheiderhof.
In der Ortsgemeinde Manderscheid, Ortsteil Manderscheiderhof, wollen sich mehrere einheimische Familien ansiedeln. Jedoch besteht im Moment keine Möglichkeit einer Bebauung, da es sich bei dem Ortsteil Manderscheidhof um eine kleine gewachsene Siedlung handelt, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zu zuordnen ist und somit aktuell keine Bebauung realisiert werden kann.
Für bisher unbebaute Flächen („Baulücken“) im Ortsteil Manderscheid konnte keine Einigung mit den Eigentümern erzielt werden, so dass dort auch kein Bauland zur Verfügung gestellt werden kann.
Aus diesem Grund ist es zur Eigenentwicklung der Ortsgemeinde Manderscheid erforderlich, im Ortsteil Manderscheiderhof zur Deckung des tatsächlich vorhandenen Baubedarfs Bauland zu schaffen und durch den beabsichtigten Lückenschluss (in 2 Planabschnitten) eine städtebauliche Ordnung herzustellen.
Im Parallelverfahren zum geplanten Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan fortgeschrieben.
- Erstellen der Plandokumente (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung) zum Bebauungsplan
- Erstellen der umweltplanerischen Fachbeiträge (Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Umweltbericht inkl. Landschaftspflegerischem Begleitplan)