Bebauungsplan 160 „Reitplatz Steinrötschstraße"
AuftraggeberGemeinde Simmerath
Der Antragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück einen überdachten Reitplatz zu errichten. Zur Erlangung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Bebauungsplanänderung und -erweiterung, wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB“ durchgeführt.
Stand: Oktober 2009