{"id":1155,"date":"2019-09-30T23:32:00","date_gmt":"2019-09-30T21:32:00","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.pe-becker.de\/pe-news\/2019\/09\/30\/komplexe-bauleitplanung-in-rekordzeit-abgewickelt-erweiterung-gewerbegebiet-mechernich-obergartzem\/"},"modified":"2022-12-05T01:34:13","modified_gmt":"2022-12-05T00:34:13","slug":"komplexe-bauleitplanung-in-rekordzeit-abgewickelt-erweiterung-gewerbegebiet-mechernich-obergartzem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/2019\/09\/30\/komplexe-bauleitplanung-in-rekordzeit-abgewickelt-erweiterung-gewerbegebiet-mechernich-obergartzem\/","title":{"rendered":"Komplexe Bauleitplanung in Rekordzeit abgewickelt &#8211; Erweiterung Gewerbegebiet Mechernich-Obergartzem \u2013"},"content":{"rendered":"<p><b>Ablauf und Ziel des Planverfahrens<\/b>\n<\/p>\n<p>Der Beschluss zur Erweiterung und gro\u00dffl\u00e4chigen \u00c4nderung des Bebauungsplans (B-Plan) Gewerbegebiet \u201eAm Gartzemer Weg\u201c sowie des Fl\u00e4chennutzungsplans (FNP) der Stadt Mechernich (im Parallelverfahren) wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.06.2018 gefasst. Nach der 1. Beteiligungsrunde zum Vorentwurf, erfolgte der Beschluss zur \u00f6ffentlichen Auslegung der Entwurfsfassung der Planunterlagen. Der abschlie\u00dfende Satzungs- (bzw. Feststellungs-) Beschluss erfolgte durch den Rat der Stadt dann acht Monate nach Start der ersten Planungs\u00fcberlegungen.\n<\/p>\n<p>Parallel hierzu wurden die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und infrastrukturelle Anbindung des Bauvorhabens vorbreitet. Der 1. Spatenstich vor Ort fand am 17.05.2019 statt. Geplante Bauzeit des neuen Werks: ca. 2,5 Jahre.\n<\/p>\n<p>Ziel war die Schaffung einer 22 ha gro\u00dfen, industriellen Werksansiedlungsfl\u00e4che f\u00fcr einen Molkereibetrieb im Gewerbegebiet Mechernich-Obergartzem. K\u00fcnftig sollen an diesem Standort rund 800 Millionen Liter Rohmilch im Jahr durch mehr als 250 Mitarbeiter zu hochwertigen Milchprodukten weiterverarbeitet werden. Der bisherige BPlan musste angepasst und r\u00e4umlich ausgedehnt werden. So konnte im Nordwesten des Plangebiets eine 13,6 Hektar (ha) gro\u00dfe und in westlicher Richtung eine 8,7 ha Zusatzfl\u00e4che bereitgestellt werden. Die ehemals geplante Einm\u00fcndung in die Landesstra\u00dfe L11 wurde zur k\u00fcnftigen Werkszufahrt.\n<\/p>\n<p><b>Ber\u00fccksichtigung vielf\u00e4ltiger Fachbelange<\/b>\n<\/p>\n<p>Das bis dato gebildete Plangebiet war gem\u00e4\u00df dem Landschaftsplan 28 \u201eMechernich\u201c (Kreis Euskirchen) bis an seinen Rand umgeben von Landschaftsschutzgebieten (LSG). Gem\u00e4\u00df Landesnaturschutzgesetz NRW, \u00a7 20 (4), tritt der Landschaftsschutz au\u00dfer Kraft, wenn die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde (UNB), des Kreises Euskirchen, im FNP-Verfahren nicht widerspricht und ein daraus entwickelter BPlan in Kraft tritt.\n<\/p>\n<p>Am westlichen Rand der Erweiterungsfl\u00e4che befindet sich ein nachrichtlich \u00fcbernommener, gesch\u00fctzter Landschaftsbestandteil (kurz \u201eLB\u201c). In der ersten Stufe des Werksausbaus kann dieser erhalten bleiben, dauerhaft jedoch nicht. Nach Abstimmung mit der UNB war eine \u00dcberplanung m\u00f6glich, hierf\u00fcr wird ein angemessener \u00f6kologischer und artenschutzrechtlicher Ausgleich erbracht.\n<\/p>\n<p>Der Immissionsschutz wurde durch Gliederung der Baugebietsfl\u00e4chen nach dem \u201eAbstandserlass NRW\u201c, in Abh\u00e4ngigkeit ihrer Entfernung zu den schutzw\u00fcrdigen Nutzungen im n\u00e4heren und weiteren Plangebietsumfeld ber\u00fccksichtigt. Es konnte eine Zonierung in die Abstandsklassen IV bis VII ausgewiesen werden. Ein ausreichender Immissionsschutz ist, auch unter Ber\u00fccksichtigung von Vorbelastungen, gew\u00e4hrleistet. Im eigentlichen Genehmigungsverfahren werden darauf aufbauend dann alle tiefergehenden, umweltrelevanten Parameter, die \u00fcber die Regelungen eines BPlans hinausgehen, nochmals einer Detailpr\u00fcfung durch die zust\u00e4ndige Genehmigungsbeh\u00f6rde unterzogen (sog. \u201eAbschichtungsprinzip\u201c der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung).\n<\/p>\n<p>Nach \u00a7 1, Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) dienen die Bauleitpl\u00e4ne dazu, die nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen zu entwickeln und zu sch\u00fctzen. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden ber\u00fccksichtigt. Im Rahmen des BPlan-Verfahrens wurde eine Umweltpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt und ein sog. \u201eUmweltbericht\u201c gem. den \u00a7\u00a7 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit integriertem \u201eLandschaftspflegerischem Begleitplan\u201c zur Eingriffs-\/Ausgleichsregelung erstellt. Ergebnisse der Umweltpr\u00fcfung werden bei der abschlie\u00dfenden Abw\u00e4gung des Stadtrates \u00fcber die Vor- und Nachteile der Bauleitplanung sowie deren Umweltauswirkungen gem. \u00a7 1 Abs. 7 BauGB ber\u00fccksichtigt.\n<\/p>\n<p>Die hinzukommenden Erweiterungsfl\u00e4chen wurden durch einen Artenschutzgutachter \u00fcber den Sommer 2018 hinweg regelm\u00e4\u00dfig beobachtet und um eine nochmalige Begutachtung des BPlan-\u00c4nderungsbereiches erg\u00e4nzt. Dies erfolgt, um auszuschlie\u00dfen, dass es zwischenzeitlich Vorkommen gibt, die einem Baubeginn entgegenstehen k\u00f6nnten. Ergebnis dieser \u201eSpeziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen\u201c (sog. \u201eASP II\u201c) war, dass es keinen Verbotstatbestand gab und die ehemals bereits festgestellten Artvorkommen (v.a. Brutv\u00f6gel) sich auf den Neufl\u00e4chen fortsetzen. Es fallen zus\u00e4tzliche, k\u00fcnftig dauerhaft zu erbringende artenschutzrechtliche Vermeidungs- und CEF-Ma\u00dfnahmen an. Hierf\u00fcr wurden geeignete Fl\u00e4chen gesucht und im Wesentlichen auf nordwestlich gelegenen landwirtschaftlichen Freifl\u00e4chen gefunden. Die artenschutzrechtlichen Ma\u00dfnahmen wurden als Hinweise in die Planung \u00fcbernommen.\n<\/p>\n<p>Durch Vertr\u00e4ge zwischen der Stadt Mechernich und den Eigent\u00fcmern \/ Bewirtschafter der Ausgleichfl\u00e4chen, sowie einem \u00f6ffentlich\u2013rechtlichen Vertrag zwischen Stadt Mechernich und UNB Euskirchen erfolgt die eigentliche Regelung. Die Ma\u00dfnahmenpflege muss dauerhaft ausgef\u00fchrt werden. Deren Umsetzung wird j\u00e4hrlich mit der UNB per Monitoringbericht abgestimmt und belegt.\n<\/p>\n<p>Neben dem B-Plan wurde eine Visualisierung mit Farbgebungsvorschlag zur Veranschaulichung und Beurteilung der Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalvertr\u00e4glichkeit erstellt. Die Behandlung des Niederschlags- und Schmutzwassers wurde in einer Entw\u00e4sserungskonzeption festgelegt. Hierf\u00fcr wird unter anderem eine Betriebskl\u00e4ranlage errichtet.\n<\/p>\n<p>Die Vertr\u00e4glichkeit des Werkes und die des induzierten Verkehrs wurde per Schallimmissions(prognose)gutachten mit den immissionsschutzrechtlichen Richt-\/Orientierungswerten belegt. Ein umfassendes Verkehrstechnisches Gutachten zur Beurteilung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens untersuchte, inwieweit die Stra\u00dfenleistungsf\u00e4higkeit erh\u00f6ht werden muss, bzw. negative verkehrliche Auswirkungen zu erwarten sind.\n<\/p>\n<p>Im urspr\u00fcnglichen BPlan bereits erfasst und aus diesem Grunde nicht neu erstellt: Arch\u00e4ologische Untersuchungen, Bodengutachten (Baugrund, Bodenbelastungen), Kampfmitteluntersuchungen.\n<\/p>\n<p><b>Ber\u00fccksichtigung der Beteiligungsergebnisse, abschlie\u00dfender Abw\u00e4gungsprozess<\/b>\n<\/p>\n<p>Zur Aufstellung der B-Plan\u00e4nderung und -Erweiterung hatten die \u00d6ffentlichkeit sowie die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Diese wurden im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens gegeneinander und untereinander sachgerecht abgewogen und durch Einarbeitung in die Planung gr\u00f6\u00dftenteils ber\u00fccksichtigt worden.\n<\/p>\n<p>In der abschlie\u00dfenden Beurteilung aller ber\u00fchrten Aspekte \u00fcberwog dann die grunds\u00e4tzliche Entscheidung zur Plangebietsausweisung. Die bauplanungsrechtliche Grundlagenschaffung und anschlie\u00dfende Umsetzung des Molkereistandorts, nebst weiteren Synergien f\u00fcr die regionale Wirtschaft ist f\u00fcr die k\u00fcnftige Weiterentwicklung der Region Euskirchen von hoher Bedeutung. Art und Anzahl der vorher zu integrierenden Belange und Fachbeitr\u00e4ge belegen Komplexit\u00e4t und Stellenwert der Bauleitplanung f\u00fcr ein solches Ansiedlungsvorhaben.\n<\/p>\n<p><i>Dipl.-Geogr. Rochus Mey<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Ablauf und Ziel des Planverfahrens<\/b> <\/p>\n<p>Der Beschluss zur Erweiterung und gro\u00dffl\u00e4chigen \u00c4nderung des Bebauungsplans (B-Plan) Gewerbegebiet \u201eAm Gartzemer Weg\u201c sowie des Fl\u00e4chennutzungsplans (FNP) der Stadt Mechernich (im Parallelverfahren) wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.06.2018 gefasst. Nach der 1. Beteiligungsrunde zum Vorentwurf, erfolgte der Beschluss zur \u00f6ffentlichen Auslegung der Entwurfsfassung der Planunterlagen. Der abschlie\u00dfende Satzungs- (bzw. 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