{"id":1105,"date":"2016-06-01T10:19:00","date_gmt":"2016-06-01T08:19:00","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.pe-becker.de\/pe-news\/2016\/06\/01\/standardisiertes-verfahren-zur-landschaftsbildbewertung-beim-bau-von-windenergieanlagen\/"},"modified":"2022-12-05T01:34:26","modified_gmt":"2022-12-05T00:34:26","slug":"standardisiertes-verfahren-zur-landschaftsbildbewertung-beim-bau-von-windenergieanlagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/2016\/06\/01\/standardisiertes-verfahren-zur-landschaftsbildbewertung-beim-bau-von-windenergieanlagen\/","title":{"rendered":"Standardisiertes Verfahren  zur Landschaftsbildbewertung beim Bau von Windenergieanlagen"},"content":{"rendered":"<p>Das Landschaftsbild ist eines der Schutzg\u00fcter, die innerhalb der Umweltpr\u00fcfung zu ber\u00fccksichtigen sind. Anders als andere Untersuchungsgegenst\u00e4nde werden Auswirkungen von Bauvorhaben auf das Schutzgut Landschaft unmittelbar durch Jedermann wahrgenommen. Oftmals sind mit Eingriffen in das Erscheinungsbild der Landschaft emotionale Reaktionen verbunden. F\u00fcr viele Menschen bedeuten Windenergieanlagen (WEA) einen Bruch mit vertrauten Sehgewohnheiten. Optische Beeintr\u00e4chtigungen werden als eine Bedrohung f\u00fcr die kulturelle Identit\u00e4t und das Heimat-Empfinden wahrgenommen.\n<\/p>\n<p>In den vergangenen Jahrhunderten unterlag die Landschaft Mitteleuropas massiven Ver\u00e4nderungen durch die wirtschaftliche Entwicklung der Menschheit und die damit verbundene Landnutzung. Nach der Industrialisierung und dem darin begr\u00fcndeten Wachstum von Agglomerationsr\u00e4umen und Infrastruktur erleben wir in der j\u00fcngeren Vergangenheit eine neue Art der Ver\u00e4nderung des Landschaftsbildes:\n<\/p>\n<p>WEA sind in der gesamten Bundesrepublik ein wichtiger Pfeiler der Energiewende, stellen uns jedoch vor eine neue Herausforderung hinsichtlich des Landschaftsbildes. Die Neufassung des Windenergieerlasses vom 04.11.2015 bezweckt grunds\u00e4tzlich eine Konzentration von WEA an besonders geeigneten Standorten, wodurch eine Beruhigung des Landschaftsbildes bewirkt und Wildwuchs verhindert werden soll. Dennoch werden WEA zur optimalen Nutzung als regenerativer Energieerzeuger in exponierten Lagen errichtet werden m\u00fcssen, wodurch im Bereich dieser Konzentrationen das Landschaftsbild dann erheblich und f\u00fcr die Betriebsdauer der Anlagen auch nachhaltig beeintr\u00e4chtigt wird. Im neuen Windenergieerlass wird fixiert, dass Beeintr\u00e4chtigungen des Landschaftsbildes durch den Bau von WEA aufgrund der Anlagenh\u00f6he nicht im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ausgleichbar sind. Der Vorg\u00e4ngererlass aus dem Jahr 2011 st\u00fctzte sich hinsichtlich der Auswirkungen von WEA auf das Landschaftsbild gr\u00f6\u00dftenteils auf die bis dato vorliegende Rechtsprechung. Im Erlass 2011 wurde keine pauschale Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsbildes angenommen, sondern vielmehr auf Einzelfallentscheidungen verwiesen. Ein standardisiertes Bewertungsverfahren und eine Vorgabe zur Ermittlung eines Ersatzgeldes fehlten g\u00e4nzlich. Die Landschaftsbildbewertung beim Bau von WEA wurde wegen fehlender Vorgaben in der j\u00fcngeren Vergangenheit innerhalb von Nordrhein-Westfalen unterschiedlich gehandhabt. Dadurch machte eine stark subjektive Pr\u00e4gung der Bewertungsverfahren die Eingriffsermittlung und Festsetzung des Kompensationsbedarfes fehleranf\u00e4llig und unvergleichbar.\n<\/p>\n<p>Mit dem neuen Windenergieerlass gibt Nordrhein-Westfalen erstmalig eine landesweit einheitliche Berechnungsweise f\u00fcr Ersatzzahlungen vor. Diese Standardisierung der Landschaftsbildbewertung ist eine der wesentlichen Neuerungen des Erlasses 2015. Demnach berechnet sich das Ersatzgeld f\u00fcr den Eingriff in das Landschaftsbild aus zwei Faktoren: einer Wertstufe (\u201esehr gering \/ gering\u201c, \u201emittel\u201c, \u201ehoch, besondere Bedeutung\u201c und \u201esehr hoch, herausragende Bedeutung\u201c), welche die Qualit\u00e4t des Landschaftsbildes beschreibt im Umkreis der 15-fachen Anlagenh\u00f6he (Gesamth\u00f6he aus Nabenh\u00f6he und Rotorblattl\u00e4nge) und der Anlagenh\u00f6he im Metern. Den vier Wertstufen ist f\u00fcr die Ermittlung des Ersatzgeldes jeweils ein Eurobetrag, gestaffelt in drei Kategorien (bis zu zwei WEA, drei bis f\u00fcnf WEA, ab sechs WEA) aus der nachfolgenden Tabelle zugewiesen.\n<\/p>\n<p>Zur Ermittlung des Wertes der Landschaftsbildeinheiten hat das Landesamt f\u00fcr Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine landesweite Einstufung vorgenommen. Innerhalb der \u201eFachbeitr\u00e4ge des Naturschutzes und der Landschaftspflege\u201c zu den Regionalplanentw\u00fcrfen Arnsberg, D\u00fcsseldorf und M\u00fcnster liegen die vorgegebenen Wertstufen f\u00fcr die einzelnen Landschaftsbildeinheiten bereits vor. Diese dienen Planern als Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Eingriffsermittlung. Durch die vorgegebenen Bewertungen werden subjektive Wahrnehmungen weitestgehend minimiert und die landesweite Vergleichbarkeit der Landschaftsbildbewertung gew\u00e4hrleistet. F\u00fcr Regionen, in denen noch keine Bewertung der Landschaftsbildeinheiten vorliegt, ist das Ersatzgeld durch das Verfahren in Anlage 1 des Erlasses zu ermitteln.\n<\/p>\n<p>In der Anlage wird das \u201eVerfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung f\u00fcr Ein griffe in das Landschaftsbilddurch den Bau von Windenergieanlagen\u201c erl\u00e4utert.\n<\/p>\n<p>Sollten durch Repowering \u00e4ltere WEA zur\u00fcck-gebaut, oder Kompensationsma\u00dfnahmen im Untersuchungsraum durchgef\u00fchrt werden, welche zu einer nachhaltigen Gliederung und Anreicherung des Landschaftsbildes beitragen, k\u00f6nnen diese abweichend vom Regelfall auch den Eingriff in das Schutzgut Landschaft und damit das Ersatzgeld reduzieren. Besonders der R\u00fcckbau \u00e4lterer WEA stellt gem\u00e4\u00df Erlass eine erhebliche Entlastung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dar. F\u00fcr die zur\u00fcck zu bauenden WEA wird daher nach gleichem Verfahren ein fiktives \u201eErsatzgeld\u201c errechnet, welches dann von dem Kompensationserfordernis der neuen WEA subtrahiert wird.\n<\/p>\n<p>Der neue Windenergieerlass standardisiert und konkretisiert das Verfahren der Landschaftsbildbewertung und gibt eine klare Vorgehensweise zur Ermittlung des Ersatzgeldes f\u00fcr Eingriffe in das Schutzgut Landschaft durch den Bau von WEA vor. Es wird herausgestellt, dass Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von WEA in der Regel nicht real kompensierbar sind.\n<\/p>\n<p>Der Erlass bietet dennoch die sinnvolle M\u00f6glichkeit, das Ersatzgeld f\u00fcr den Bau von WEA durch geeignete Kompensationsma\u00dfnahmen oder den R\u00fcckbau von Altanlagen zu reduzieren. Durch das landesweit standardisierte Bewertungsverfahren sowie das einheitliche Vorgehen zur Ermittlung des Ersatzgeldes gelingt es, mit dem neuen Windenergieerlass eine objektivere Vorgehensweise bei der Landschaftsbildbewertung zu etablieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landschaftsbild ist eines der Schutzg\u00fcter, die innerhalb der Umweltpr\u00fcfung zu ber\u00fccksichtigen sind. Anders als andere Untersuchungsgegenst\u00e4nde werden Auswirkungen von Bauvorhaben auf das Schutzgut Landschaft unmittelbar durch Jedermann wahrgenommen. Oftmals sind mit Eingriffen in das Erscheinungsbild der Landschaft emotionale Reaktionen verbunden. F\u00fcr viele Menschen bedeuten Windenergieanlagen (WEA) einen Bruch mit vertrauten Sehgewohnheiten. Optische Beeintr\u00e4chtigungen werden als eine Bedrohung f\u00fcr die kulturelle Identit\u00e4t und das Heimat-Empfinden wahrgenommen. <\/p>\n<p>In den vergangenen Jahrhunderten unterlag die Landschaft Mitteleuropas &#8230; [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1106,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,4],"tags":[],"class_list":["post-1105","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-staedtebau-bauleitplanung","infinite-scroll-item","no-featured-image-padding"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1105","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1105"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1105\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1293,"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1105\/revisions\/1293"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1105"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1105"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pe-becker.de\/pe-news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1105"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}