Gemeinde Simmerath
Bebauungsplan 160 „Reitplatz Steinrötschstraße"
Der Antragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück einen überdachten Reitplatz zu errichten. Zur Erlangung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Bebauungsplanänderung und -erweiterung, wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB“ durchgeführt.
Stand: Oktober 2009
Projekt
Reitplatz Steinrötschstraße
Bebauungsplan
PDF-Download
Begründung zum Bebauungsplan
PDF-Download
Textliche Festsetzung
PDF-Download







