Bebauungsplan Dahlem Nr. 40 „Sondergebiet Nahversorgung“
• Fläche: 0,4 ha
• Schaffung eines Einzelhandelsstandorts auf einer Baulücke am nördlichen Ortsrand, „angedockt“ an den
Ortszusammenhang und in der Nähe der Bundesstraße B51
• Ausweisung als „Sonstiges Sondergebiet (SO)“ mit Zweckbestimmung „Nahversorgung“
• Zulässig sind eine Verkaufsfläche (VK) von maximal 840 qm und eine Geschoßfläche (GF) von maximal 1.200 qm
• Rest-Ausgleich außerhalb des Plangebietes durch eine Ökokonto-Maßnahme der Gemeinde im Naturschutzgebiet Rotbach








